I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist § 21 der Satzung in der Fassung vom 12. Dezember 2004.

II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 12.12.2004 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

IV. Regelungen

Die Höhe der einzelnen Beiträge kann jedes Jahr vom Gesamtvorstand neu festgesetzt werden.

Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.

Maßgebend für die Beitragsermäßigung bzw. Beitragsbefreiung ist der Stand am 1. Januar des Beitragsjahres.

Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.

Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen.

Der Austritt aus dem Verein ist zum 30.6. und 31.12. des Kalenderjahres möglich und muss der Geschäftsstelle bis spätestens zum 31. März bzw. 30. September schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Halbjahr.

Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: Städtische Sparkasse Unna

IBAN : DE88 4435 0060 0004 0022 00

Alle Vereinsbeiträge sind bis zum Jahresende fällig.

Werden Lastschriften nicht eingelöst, erfolgt die Einstufung in die Zahlungsart „Überweisung“, außerdem werden die bei der Bank entstehenden Kosten weiterbelastet. Beiträge die nicht bis zum 31. Januar bzw. 31. Juli des Beitragsjahres eingegangen sind, werden angemahnt und mit Mahngebühren in Höhe von 5,00 € für die Terminmahnung belegt. Mit der Terminmahnung werden gerichtliche Schritte angekündigt. Nach Ablauf dieser Frist wird noch einmal versucht unter Androhung der Streichung von der Mitgliederliste (welches automatisch eine Nichtteilnahme am Übungsbetrieb gleichkommt) den Beitrag einzufordern. Hiervon bekommt der Übungsleiter eine Mitteilung.

Für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus Anlage B.

Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln

  Jahresbeitrag bei Lastschrift Jahresbeitrag Bar/Überweisung
Erwachsene 120,00 € 120,00 €
Auszubildende/Studenten 90,00 € 90,00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 72,00 € 72,00 €
Bildung und Teilhabe
60,00 € 60,00 €
Aufschlag für jede weitere Gruppe an deren Sport zusätzlich teilgenommen wird 60,00 € 60,00 €
Für das 3. und jedes weitere Kind bis 18 J. 48,00 € 48,00 €
Familienbeitrag (1 Erwachsener und mind.
2 minderjährige Kinder max. 1 Gruppe/Person)
216,00 € 216,00 €
Die Aufnahmegebühr
6,00 € 6,00 €
Passive Erwachsene 60,00 € 60,00 €
Hartz IV / arbeitslos 60,0 € 60,00 €

Kursgebühren je Einheit auf Nachfrage
Übungsleiterin: Kirsten Lindner-Janssen

Kursgebühren je Einheit
Übungsleiter:  Doris Elsner + Silvia Wientke

  Mitglieder Nichtmitglieder
Sporthalle/Vereinsheim(60 Minuten) 5,00 € 4,00 €
Vereinsheim (90 Minuten) 7,50 € 6,00 €

 

zusätzliche Abteilungsbeiträge :

Judo : 24,00€  jährlich
Schwimmkurse zum Seepferdchen: 42,00 € jährlich
(ab dem 01.10.2022 84 €)
Badminton : 18,00 € jährlich

 

Beitragerstattungen infolge ausgefallener Übungsstunden sind ausgeschlossen. Ausnahmen kann nur der Gesamtvorstand (1. Vorsitzender , 2. Vorsitzender, Geschäftsführer und Abteilungsleiter) beschließen.

Zusatzbeiträge können innerhalb der Abteilungen festgelegt werden.